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Die Ware muss direkt zugänglich sein und kann nur von hinten über die Rampe entladen werden. Eine seitliche Entladung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich über eine Ladebordwand verfügen. Ist diese nicht vorhanden, kann das Fahrzeug nur entladen werden, wenn es über eine Mindestladekantenhöhe von 1,50 m verfügt. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Annahme verweigert.
Der gemeinsame Transport mit Nichtlebensmitteln ist untersagt (§3 Lebensmittel Hygieneverordnung und IFS-Richtlinien).
Die Ware muss durch einen Lieferschein begleitet werden. Dieser soll durch eine Versandtasche an der Ware (z.B. Palette, Karton) befestigt sein. Auf dem Lieferschein ist grundsätzlich unsere Bestellnummer anzugeben. Der Lieferschein muss in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Gegebenenfalls sind für die Ware Vorzertifikate notwendig, welche vor der Anlieferung bei uns vorliegen müssen.
Montag – Freitag 7.00 – 15.30 Uhr
Die Anlieferung der Ware erfolgt nur auf hochregallagerfähigen und für automatische Fördertechnik geeigneten Euro-Paletten. Nicht einsatzfähig sind Euro-Paletten wenn: • ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist.
Beschädigte oder überladene Paletten werden von uns nicht akzeptiert, der Mehraufwand durch beschädigte oder überladene Paletten oder nicht dem Euro-Paletten-Standard (gem. GS-1) wird Ihnen in Rechnung gestellt. Der Palettentausch erfolgt Zug um Zug, bei gleicher Anzahl und gleichem Zustand.
Die Ware wurde durch/beim Lieferanten auf Metall detektiert. Die Anliefertemperatur der Ware beträgt ≤ -18 °C. Die Kartons müssen außen klar erkennbar eine Chargenkodierung und MHD tragen.
Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden:
Bei Paletten-Lieferungen:
1. Lieferschein
2. Paletten
3. Kartons
Bei Silo-Lieferungen:
Der Lieferschein muss unsere Bestellnummer enthalten.
1. Silofahrzeuge
Die eingesetzten Tankzüge werden ausschließlich für Lebensmittel verwendet und sind entsprechend zu kennzeichnen. Der Spediteur hat ein Reinigungszertifikat mitzuführen, in dem die Sauberkeit des Innenraumes und aller mitgeführten Aggregate bestätigt wird. Weiter muss das Fahrzeug verplombt sein.
Die Fahrzeuge müssen folgende technische Ausstattung besitzen:
2. Lieferpapiere
Den Lieferpapieren ist eine Wiegekarte beizulegen. Der Lieferschein muss unsere Bestellnummer enthalten.
3. Muster
Vor dem Entladen ist der Ware ein Muster zu entnehmen, das uns in original verschlossenem oder versiegeltem Zustand von dem Fahrer übergeben wird.
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